Tennis-Platzordnung

  1. Der Tennisplatz darf nur genutzt werden, wenn dieser vom Vorstand/Platzwart freigegeben ist.
  2. Der Platz ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Buchung bzw. nach Vorbelegungsplan zu nutzen.
  3. Das Betreten des Tennisplatzes ist nur mit passendem Schuhwerk erlaubt.
  4. Vor der Tennisplatznutzung ist der Platz ausreichend bis hin zur Zaun- und Wegbegrenzung zu wässern. Bei besonders hohen Temperaturen ist auch während des Spielens zu wässern. Hierzu ist vorrangig die Fächerdüse (händisch) zu nutzen!

Es sollte während des Tages ein möglichst gleichbleibender „Nässegrad“ gehalten werden!

  1. Durch das Spielen verursachte Löcher sind sofort mit dem Fuß zu schließen. Das Scharierholz ist nur zum leichten Glätten der Oberfläche zu nutzen (damit den Untergrund nicht „aufwühlen“).
  2. Der Platz ist mit dem Schleppnetz spiralförmig von außen nach innen abzuziehen. Dabei ist zu beachten, den Tennisplatz bis zur Zaun- und Wegbegrenzung abzuziehen.
  3. Die verwendeten Gerätschaften sind an ihren Ursprungsort abzustellen.
  4. Getränkeflaschen oder sonstiger Müll sind nach dem Spiel vom Tennisplatz zu entfernen oder in den vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.
  5. Kleinere oder auch gravierendere Schäden sind an der Platzinstandhaltungsliste am Schnuppen zu vermerken. Sollten die Schäden gravierend sein, sind diese unverzüglich dem Platzwart oder Vorstand zu melden.
  6. „Die Plätze sollten so verlassen werden, wie man diese selbst vorfinden möchte.“

 

Bei Verstößen gegen die Platzordnung oder grob unsportlichem Verhalten kann ein Mitglied des Vorstandes oder ein/e Beauftragte/r Verwarnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall kann ein Platzverbot angeordnet werden.

 

Hausordnung

(Stand: 31.07.2020)

  1. Das Verschließen des Vereinshauses und die Scharfschaltung der Alarmanlage sind in der ebenfalls ausgehängten Schließordnung geregelt.
  2. Sauberkeit
    1. Jedes Vereinsmitglied hat auf die Sauberkeit im Vereinsheim zu achten.
    2. Tennisschuhe werden unten an der Treppe gewechselt. Trotzdem sind die Schuhe unten an der Bürste zu reinigen und auszuklopfen. Bei Punktspielen sind die Gäste von dem Mannschaftsführer der Heimmannschaft darauf hinzuweisen.
    3. Sollten trotzdem Schmutz in deutlich sichtbaren Umfang in das Vereinshaus gelangen, ist eine Grobreinigung vorzunehmen (Besen in der Herren-umkleide)
    4. Die Toiletten sind nach den Punktspielen auf Sauberkeit zu kontrollieren.
  3. Terrasse
    1. Stühle, Tische, Bänke, Sonnenschirme, der Grill können durch alle Mitglieder genutzt werden.
    2. Die Stuhlpolster sind nach Benutzung wieder im Flur in oder auf der Kiste oder unter dem Tisch neben der Kiste zu stapeln.
    3. Stühle sind an der Wand zu stapeln, Tische unter das Dach zu stellen, um diese nicht Wind und Witterung auszusetzen.
    4. Der Grill ist nicht zu dicht an das Klubhaus zu stellen – Achtung Brandgefahr! Für die ordnungsgemäße Nutzung des Gasgrills ist eine Einweisung einzuholen!!!
  4. Bewirtung                                        
    1. Die Küche kann vollständig durch Vereinsmitglieder genutzt werden.
    2. Das benutzte Geschirr muss abgewaschen und weggestellt werden. Der Geschirrspüler kann genutzt werden. Schmutziges Geschirr kann eingeräumt und der Spüler angestellt werden (auch wenn das Clubhaus danach verlassen und gesichert wird).
    3. Die Kühlschränke können von den Mannschaften ebenfalls genutzt werden. Eigene nicht mehr benötigte Lebensmittel sind aus den Kühlschränken zu entfernen. Es ist unbedingt auf Hygiene zu achten!
    4. Getränkeentnahme erfolgt auf der Basis der „Kasse des Vertrauens“ auf der Grundlage der ausgelegten Preisliste.
  5. Mitbringen von Hunden

Hunde sind an der Leine zu führen. Es besteht Maulkorbpflicht auf der gesamten Vereinsanlage!

Sonstiges

Bei auftretenden Fragen und Problemen ist miteinander zu sprechen. Der Vorstand sowie der Platzwart stehen dafür zur Verfügung und sind entsprechend zu informieren!

 

„1. TCM Future-Dome“- Tragluft-Hallenordnung

(Stand: 10.11.2022)

1. Es darf nur in Tennisbekleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.

2. Die Hallenzugangstür (Drehtür) ist stets bündig zu halten!

3. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde).

4. Das Spielen in der Traglufthalle ist nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern die Mieter*in die angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.

5. Die Notausgangstüren sind nur im „Notfall“ zu öffnen.

6. Ein Verbandkasten befindet sich im Clubhaus (Flur).

7. Es gelten die als bekannt vorausgesetzten Regularien/ Verhaltensweisen auf Sandplätzen (Platzordnung). Jedoch werden die Plätze nur von unserem Platzwart bzw. vom Vorstand gesondert autorisierten Personen gewässert.

8. Alle technischen Einrichtungen in der Traglufthalle - mit Ausnahme der Lichtschalter - werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des 1. TCM bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

9. Der Vorstand, der Platzwart und alle Bevollmächtigten des 1. TCM sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jede Hallenmieter*in hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des 1. TCM übt das Hausrecht für den Verein aus.

10. Die gültige Datenschutzordnung des 1. TCM ist zu beachten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in der Traglufthalle zu Überwachungs- und Kontrollzwecken eine Videoüberwachung installiert wird. Eine Löschung der aufgezeichneten Daten erfolgt nach zwei Wochen.

11. Die Hallentemperatur sollte 12 Grad nicht unterschreiten. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur“. Eine Temperatur von 12 bis 15 Grad kann bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einzuordnen sein. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können jedoch als höhere Gewalt erachtet werden.

Sonstiges

Es ist ausdrücklich darauf zu achten, dass Energiesparsamkeit im gemeinsamen Fokus liegt. Die Nutzung des Hallenlichtes darf nur bei ungenügenden Lichtverhältnissen erfolgen. Nach Beendigung der jeweiligen Platznutzung ist das Licht auszuschalten.